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Neue gesetzliche Anforderungen an die Abgasuntersuchung



Neue gesetzliche Anforderungen an die Abgasuntersuchung

Der 30.06.2021 kommt näher.

 

AÜK. Die Einbindung in die Akkreditierte Überprüfung im Kfz-Gewerbe beschäftigt die Betriebe, die Abgasuntersuchungen durchführen, bereits seit einiger Zeit.

Innungen und Verband arbeiten mit Hochdruck an der vollumfänglichen Einbindung der Betriebe in das neue Qualitätsmanagementsystem (QMS).

Bis zum 30.06.2021 müssen sich die Betriebe nicht nur vertraglich eingebunden haben, sondern müssen auch alle Anforderungen, die an das neue QMS geknüpft sind, vollumfänglich erfüllen. 

Auch wenn mittlerweile ein Großteil der AU-Betriebe der drei Innungen Ahrweiler, Mittelrhein und Unterlahn vertraglich im neuen System eingebunden sind. Die Uhr tickt.

Bis zum Stichtag müssen noch von vielen Betrieben Unterlagen in das neue System eingespeist werden. Des Weiteren wird bis zum 30.06.2021 die neue AU-Software AÜK Plus (alt AU-Plus) zwingend benötigt.

Sollte auch nur eine einzige Anforderung nicht erfüllt sein, werden ab dem 01.07.2021 keine Abgasuntersuchungen in Eigenregie mehr möglich sein.

Bitte wenden Sie sich an die Innung oder den Verband, wenn Sie noch Unterstützung benötigen.


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